MwSt-Glossar: wichtige Begriffe erklärt
Einfache Definitionen der MwSt-Begriffe auf Rechnungen, Erklärungen und Rechnern. MwSt heißt VAT auf Englisch, IVA in Italien, TVA in Frankreich.
- MwSt (Mehrwertsteuer)
- Verbrauchsteuer, die auf jeder Stufe der Lieferkette erhoben und letztlich vom Endverbraucher getragen wird.
- Nettopreis (ohne MwSt)
- Der Preis vor MwSt — die Bemessungsgrundlage.
- Bruttopreis (inkl. MwSt)
- Der Preis inklusive MwSt — der vom Verbraucher gezahlte Gesamtbetrag.
- Normalsatz
- Der Standard-MwSt-Satz für die meisten Waren und Dienstleistungen.
- Ermäßigter Satz
- Ein niedrigerer MwSt-Satz für bestimmte Kategorien wie Lebensmittel oder Bücher.
- Nullsatz
- Steuerbare Umsätze mit 0 % MwSt; die Vorsteuer bleibt abziehbar.
- Steuerbefreit
- Umsätze ohne MwSt und meist ohne Vorsteuerabzug — anders als der Nullsatz.
- Reverse-Charge
- Verfahren, das die MwSt-Schuld vom Lieferer auf den Kunden verlagert, häufig im grenzüberschreitenden B2B.
- Vorsteuer
- Die von einem Unternehmen auf Einkäufe gezahlte MwSt, meist abziehbar.
- Umsatzsteuer (Ausgangs)
- Die vom Unternehmen auf Verkäufe berechnete und abgeführte MwSt.
- Registrierungsschwelle
- Der Umsatz, ab dem sich ein Unternehmen für die MwSt registrieren muss.
- Steuerpflichtiger
- Person oder Einheit, die eine MwSt-pflichtige wirtschaftliche Tätigkeit ausübt.
- USt-IdNr.
- Eindeutige Kennung eines MwSt-registrierten Unternehmens, nötig für B2B in der EU.
- Leistungsort
- Das Land, in dem ein Umsatz besteuert wird und das die geltenden MwSt-Regeln bestimmt.
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